Hygieneplan
Infektionsschutz
Hygieneplan der Grundschule am Annatal (Stand: 21.12.2021)
1. Grundsätzliche Vorkehrungen
- Für alle Kinder besteht die Schulpflicht.
- Bis zum 11.01.2022 ist die Präsenzpflicht ausgesetzt.
- Aushänge über Hygienevorschriften im Schulalltag werden an mehreren Stellen im Schulhaus aufgehängt.
2. Hygienevorschriften
Abstand
- Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten.
- Im Klassenraum gelten die Abstandsregeln zwischen SchülerInnen und SchülerInnen sowie LehrerInnen und SchülerInnen nicht.
Testung der SuS, LK und der an Schulen Tätigen
- Ein Nachweis eines Antigen-Schnelltests oder eines anderen Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis ist Voraussetzung für das Betreten der Schule.
- Testausgabe: freitags, 3 Tests pro SuS
- Durchführung sonntags, dienstags und donnerstags zu Hause
- Kontrolle des negativen Testergebnisses (Unterschrift auf Anlage 2) montags, mittwochs und freitags ab 7.40 Uhr vor Eingang zum Schulhof
- Gemäß Nr. 1 Abs. 1 der VV-Aufsicht bezieht sich die Aufsichtspflicht der Schule nicht auf den Schulweg. Daher werden Kinder ohne Vorlage eines durchgeführten negativen Tests wieder nach Hause geschickt. Im Ausnahmefall kann in der Schule eine Testung erfolgen (dazu ist die Einverständniserklärung der Eltern (Anlage 3) nötig).
- Seit 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nach § 17 Absatz 1 Satz 1 allen Personen untersagt, die der jeweiligen Schule keinen Nachweis über ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach Absatz 2 vorlegen; hierauf wird im Eingangsbereich der Schule hingewiesen.
- Wenn Schüler/innen oder Erziehungsberechtigte weder die Testung zu Hause vornehmen oder der Testdurchführung in der Schule zustimmen, noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtbestehen einer Infektion oder ein anderweitiges tagesaktuelles (nicht länger als 24 Stunden zurückliegendes) negatives Testergebnis vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Es erfolgt die Aufgabenverteilung wie im Distanzunterricht.
- Für das Selbsttesten der Schüler/innen, die im Einzelfall das Selbsttesten zu Hause oder die Bescheinigung darüber vergessen haben, kann in der Nähe des Eingangsbereichs des Schulgebäudes oder in einem Nebengebäude (bspw. Turmhalle) ein Raum eingerichtet, in dem sich Schüler/innen unter Einhaltung der Regelungen des Hygieneplans unter Aufsicht von Personen, die sich freiwillig bereit erklären, selbst testen können.
Hygiene
- Die Nies- und Hustenhygiene (z.B. Armbeuge) sind einzuhalten.
- Berührungen (Händeschütteln, Umarmungen) haben zu unterbleiben.
- Die Hände sind vom Gesicht fernzuhalten.
- Regelmäßiges Waschen der Hände (mind. 20 s) mit Wasser und Seife ist durchzuführen.
- SchülerInnen bringen ein eigenes kleines Handtuch mit.
- Die Toilettennutzung soll möglichst so organisiert werden, dass sich pro Lerngruppe maximal eine Schülerin bzw. ein Schüler in der Toilette aufhalten.
- Während der Pausen halten sich die SchülerInnen in den Räumen auf.
- In den Räumen ist auf regelmäßiges Lüften zu achten (Lüftungskonzept).
- Lärmschutzkopfhörer sind zu personalisieren und dürfen nicht getauscht werden.
- Für die Fächer Sport, Musik und WAT steht Desinfektionsmittel für die Oberflächenreinigung zur Verfügung.
Mund-Nasen-Schutz
- Im Schulgebäude gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (auf dem Schulhof nicht).
- Wenn ein ärztliches Attest vorliegt, ist eine Befreiung von der Maskenpflicht möglich.
- Verpflichtend in: Lehrerzimmern, Vorbereitungsräumen und Büros
3. Empfang der SchülerInnen auf dem Schulhof und in den Unterrichtsräumen
- Einlass findet ab 7.45 Uhr bzw. an Testtagen um 7.40 Uhr am Eingangstor statt.
- Die Kinder betreten das Schulgelände mit Maske.
- Eltern betreten das Schulgelände nur nach Anmeldung, mit Maske und tagesaktuellen, negativen Schnelltest, Impf- oder Genesenennachweis.
- Jeweils eine Lehrkraft an den Toren und am Eingang zur Schule überwacht den Einlass.
- Die SchülerInnen betreten unter Aufsicht das Schulgebäude einzeln und werden in die jeweiligen Räume geschickt.
- Nach dem Betreten der Räume sind die Hände zu waschen.
- Die Lehrkraft weist jedem/jeder SchülerIn seinen festen Sitzplatz zu.
- Der Ausgang ist nur am Haupttor.
4. Raumorganisation
- Jede Klasse bleibt in ihrem Klassenraum.
- Der Fachraum wird von allen Klassen genutzt.
- In jedem Unterrichtsraum befindet sich Desinfektionsmittel für die Oberflächen.
5. Organisation des Schulalltags
- Eltern und Befugte betreten das Schulgelände nur nach Anmeldung, mit Maske und tagesaktuellen, negativen Corona-Test, Impf- oder Genesenennachweis.
- Im Fall eines Elterngesprächs ist vorab eine telefonische Anmeldung in der Schule notwendig.
- Bei Krankmeldung der SchülerInnen ist die Angabe des Grundes zu nennen.
- Die Krankmeldung erfolgt direkt an die Schule (nicht an die Klassenleitung).
- SchülerInnen mit COVID-19 betroffenen Familienmitgliedern müssen sich in häusliche Quarantäne begeben und die Schule ist darüber zu informieren.
- Sollten Angehörige zu Risikogruppen gehören, besteht trotzdem die Schulpflicht.
- Konferenzen, Dienstberatungen, schulinterne Fortbildungen, Elterngespräche nicht im Präsenzmodus.
6. Pausenregelungen
- Die Pausenzeiten finden wie gewohnt statt.
- Auf dem Schulhof besteht für SchülerInnen keine Maskenpflicht.
- Bei gutem Wetter finden kurze Unterrichtssequenzen auf dem Schulhof statt.
7. Reinigung der Unterrichtsräume/Schulhaus
- Nach Ende der Unterrichtszeit werden die Unterrichtsräume durch die Reinigungsfirma gereinigt.
8. Lüftungskonzept
- Verantwortlichkeiten: alle Lehrkräfte und pädagogisches Personal
- Jeder Klassenraum ist mit einem CO2-Messgerät (CO2-Ampeln) ausgestattet.
- Stoßlüftung
- Wann: 1x pro Unterrichtsstunde und in den Pausen verpflichtend
- Dauer: min. 5 Minuten
9. Verteiler
- Personalinformation per Dienst-E-Mail
- SchülerInnen und Eltern über Schulhomepage
- Schulträger per Dienst-E-Mail
Heike Kollasch
Schulleiterin Grundschule Am Annatal