Informationen zum Distanzunterricht im Januar

09.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

sicher warten Sie schon auf die neuesten Informationen, wie es in der Schule in den nächsten Wochen weitergehen wird.

Sie haben in der Presse verfolgt, was bundesweit und im Besonderen für Brandenburg erst einmal für den Januar geplant ist. Hier sende ich Ihnen die Festlegungen für unser Land Brandenburg, die das Ministerium beschlossen hat.

Im Wesentlichen verfahren wir so weiter, wie bereits in der vergangenen Woche.

  • Ihre Kinder sind zur Arbeit im Distanzunterricht verpflichtet. Das bedeutet, die Klassenleiter und Fachlehrkräfte schicken Ihnen die Aufgaben, die zu bearbeiten sind.
  • Sie nehmen Kontakt zur Lehrkraft auf, wenn Sie die Aufgaben nicht erhalten oder bearbeiten können. Dies betrifft auch das Ausdrucken.
  • Die Klassenlehrkraft wird sich zwei Mal in der Woche mit Ihnen oder den Kindern in Verbindung setzen. Auch Videokonferenzen mit den Kindern werden angeboten. Nutzen Sie diese bitte!
  • Die Notbetreuung erfolgt mit dem Nachweis, dass Sie beim Landkreis diese Betreuung beantragt haben. Das Formular befindet sich auf der Homepage. Sollte die Betreuung noch nicht genehmigt sein, reicht für die Schule oder den Hort die Kopie des Antrages mit der Kopie der Arbeitgeberbescheinigung.
  • Die Kinder, die in der Notbetreuung erscheinen, bringen die Arbeitsmaterialien mit, sind 7.45 Uhr bis 11.45 Uhr in der Schule, werden dann von uns zum Hort gebracht. Die Betreuung erfolgt in festen Lerngruppen, Mindestabstand der Arbeitsplätze 1,50 Meter, Betreuung innerhalb einer Klassenstufe oder 2 Klassenstufen pro Raum. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich erscheint, da das Schulhaus ab 8.00 Uhr von außen verschlossen ist!
  • Denken Sie an den Mund-Nasen-Schutz und melden Sie uns bitte, falls Ihr Kind oder Sie positiv getestet wurden.

Wir wünschen Ihnen und uns weiterhin beste Gesundheit und das wir nach den Februarferien wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen können.

Lesen Sie die Informationen zu den Gutachtengesprächen und Zeugnisausgaben in den E-Mails der Klassenleiter oder treffen Sie telefonische Absprachen.

 

Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit vom 11. Januar bis zum 29. Januar 2021 laut Verordnung des

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Distanzunterricht … Schülerlnnen der Grundschulen, der Förderschulen, der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Schulen sowie der Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungswegs werden in jedem Fall bis 22. Januar 2021 distant unterrichtet.

... Notbetreuung (Schulen der Primarstufe) Die Organisation der Notbetreuung gemäß §§ 17 Absatz 6, 18 Absatz 5 und 6 der Vierten Eindämmungsverordnung für die Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Einzelfall der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Primarstufe erfolgt... Die Notbetreuung wird mindestens bis 29.Januar 2021 weitergeführt, ab dem 25. Januar 2021 gegebenenfalls nur noch für die Schüler/innen nach Maßgabe der Eindämmungsverordnung während der Tage, an denen sie nicht den im Wechselmodell organisierten Präsenzunterricht besuchen.

Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 25. Januar 2021 § 17 Absatz 5 der Eindämmungsverordnung sieht vor, dass in Abstimmung zwischen dem für Bildung zuständigen Ministerium und dem für Gesundheit zuständigen Ministerium ... unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, insbesondere der aktuellen 7-Tages-Inzidenzwerte in der Woche vor dem 25. Januar 2021 entschieden werden , ob der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab dem 25. Januar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen wird. Die Organisation des Wechselunterrichts obliegt dem für Bildung zuständigen Ministerium. Im Laufe der 3. Kalenderwoche werde ich Sie informieren, ob der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Wechselmodell auch wieder aufgenommen werden kann.

Winterferien (01. bis 06. Februar 2021) Die Winterferien finden wie geplant statt.

Zeugnisausgabe Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse organisieren die Schulleiter/innen unter Berücksichtigung der Eindämmungsverordnung und des Hygieneplans; ...Das persönliche Abholen der Zeugnisse kann nur in den durch die Schule bestimmten Zeitfenstern zur Vermeidung von Kontakten erfolgen.

Die Landkreise sind noch dabei die Ansprüche auf Notbetreuung zu prüfen und zu bescheiden. Dies gilt für die Notbetreuung in Schule und Hort. Entsprechende Anträge erhalten Sie unter: oder auf unserer Homepage (hier als Download). Sie können die Anträge per Mail beim Landkreis MOL einreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Kollasch

Schulleiterin und das Team der Lehrkräfte der Grundschule "Am Annatal"