Regelungen ab 4.01.2021

18.12.2020

Sehr geehrte Eltern,

 

 

 

laut den Regelungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird in den Schulen zunächst in der Woche vom 04.01.- 08.01.2021 der Unterricht ausschließlich als Distanz-unterricht stattfinden. Dazu sind Ihre Kinder verpflichtet. (Aufgabenerledigung von zu Hause aus.)

Ein regelmäßiges Lesen Ihrer E-Mails ist daher sehr wichtig!!!

 

Inwieweit nach dem 8.Januar 2021 der Unterricht fortgesetzt wird, ist momentan noch nicht absehbar.

Kontakte sollen weitgehend eingeschränkt sein und Infektionsketten so unterbrochen werden.

 

Eine Notbetreuung findet nur in begründeten Ausnahmefällen für Schüler der 1. – 4. Klassen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr statt. Danach übernimmt der Hort voraussichtlich die Hortkinder.

 

„Die Festlegung der Erziehungsberechtigten, die einen Anspruch auf Notbetreuung geltend machen können, erfolgt in Kürze.“ (Zitat Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) Beschluss voraussichtlich am 22.12.2020

Es ist aber aus meiner Sicht davon auszugehen, dass es für Eltern in systemrelevanten Berufen in Frage kommen wird, die bereits in der ersten Welle benannt wurden.

 

Sobald uns das MBJS darüber in Kenntnis setzt, werden wir Sie selbstverständlich auf unserer Schulhomepage informieren.

 

Empfehlung meinerseits: Bitte überlegen Sie schon einmal vorab, welche Kinder unbedingt eine Notbetreuung benötigen. Bitte teilen Sie uns Ihren Bedarf per E- mail an Ihre Klassenlehrkraft mit und lassen sich diese von Ihrem Arbeitgeber bescheinigen.

Die zu erwartende Verordnung entscheidet über den Anspruch.

 

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute und vor allem Gesundheit.

 

 

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für die bevorstehende Weihnachtszeit

 

Heike Kollasch

Schulleiterin